Dienstag, 8. März 2011

Neue Regelung 90-Tage-Meldung


Für die 90-Tage-Meldung bei einem thailändischen Immigration Office gelten ab sofort neue Regeln.
Vorgelegt müssen werden:
  • das in Blockbuchstaben ausgefüllte und unterschriebene Formular TM.47
    (kann unter http://www.immigration.go.th/nov2004/download/tm47.doc herunter geladen werden)

  • Kopien der Seiten des Reisepasses mit den persönlichen Daten, der Seite mit dem jüngsten Einreisestempel und der Ausreisekarte (TM.6)
  • Nachweis des Aufenthaltsortes.
    Das kann sein: eine (Telefon-/Wasser-/Internet-)Rechnung mit dem eigenen Namen und der aktuellen Adresse; der Visitenkarte des Hotels / Guest house / Apartment wo man wohnt; der Kopie des Hausbuchs (unterschrieben von der Ehefrau, mit dem Hinweis, wie der Ehemann heisst); Brief eines Vermieters (Haus/Wohnung), dass man dort wohnt; Kopie eines Mietvertrages; Kopie eines Kontoauszugs mit Namen und Adresse.

Alle Kopien müssen unterschrieben werden.



Die Meldung kann persönlich, durch einen beauftragten Anwalt oder per Post erfolgen.
Beim Postweg muss ein an sich adressierter, frankierter Rückumschlag beigefügt sein. Eine Postlaufzeit von 7 Tagen vor Ablauf der 90-Tage sollte beachtet werden.
Postanschrift für Pattaya (Chonburi):
Chonburi Immigration
74/265 Moo 12
Nongprue, Banglamung, Chonburi 20260




Eine Nicht-Meldung nach 90 Tagen ist kein Overstay (solange die Aufenthaltsdauer des Visums nicht überzogen wird), kann aber mit bis zu 2000 Baht geahndet werden.



Info aus der Print-Ausgabe der Pattaya Times vom 1. März 2011; 
Online unter: http://pattaya-times.com/a6847-90-day-immigration-reporting-form-by-mail vom 15.02.2011; 
Übersetzung durch mich.



Bei meiner letzten 90-Tage-Meldung im Dezember kam ich mit der TM.47 und meinem Reisepass aus... in zwei Wochen muss ich wieder – werde berichten.

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